Arbeitnehmer können kostenlose Familienheimfahrten absetzen
München (dpa) - Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung können ihre wöchentlichen Familienheimfahrten auch dann in der Steuererklärung geltend machen, wenn sie kostenlos fahren.
Die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer zwischen beiden Wohnsitzen gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. „Die darin liegende Begünstigung ist vom Gesetzgeber gewollt und durch umwelt- und verkehrspolitische Lenkungszwecke gerechtfertigt“, teilte das oberste deutsche Steuergericht am Mittwoch (3. Juli) in München mit.
Mit dem Urteil gab das Gericht einem verheirateten Arbeitnehmer Recht, der die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten geltend gemacht hatte, obwohl er als Angestellter der Bahn an den meisten Wochenenden kostenlos mit dem Zug gefahren war. Dies hatte sein Finanzamt nicht akzeptiert und nur die Autofahrten anerkannt. Sofern Arbeitnehmer aber von ihrer Firma Reisekostenzuschüsse erhalten, müssen diese dem Urteil zufolge von der Entfernungspauschale abgezogen werden (Aktenzeichen VI R 29/12).