Einlagensicherung: Schutz in Deutschland gillt nur für ein Konto pro Anleger und Bank
Wer Geld anlegt, sollte sich über die Einlagensicherung im Falle einer Pleite der Bank informieren. Hier kommt es immer wieder zu Fehleinschätzungen.
Düsseldorf. Die Europäische Union erließ nach der Finanzkrise 2008 eine Richtlinie, wonach jede Bank in der EU pro Anleger 100.000 Euro an Spareinlagen gesetzlich garantieren muss. Dazu zählen Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgelder, Sparbriefe, Fremdwährungskonten, die auf Euro lauten. In geringem Umfang sind auch Wertpapiere von der Regelung erfasst. Nicht abgesichert sind Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Zertifikate.
Gelegentlich ist zu lesen, der gesetzliche Einlagenschutz bestehe pro Konto und Bankkunde. Diese Aussage ist falsch! Das würde bedeuten, dass ein Kunde, der mehrere Bankkonten bei einem Institut unterhält, gleich mehrfach die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro in Anspruch nehmen kann. Richtig ist: Die Einlagensicherung gilt pro Anleger und Bank. DAB-Pressesprecher Jürgen Eickenbusch unterstreicht: „Es bringt nichts, mehrere Konten bei der gleichen Bank zu eröffnen, weil sich die Einlagensicherung nicht auf die Zahl der Konten, sondern die Zahl der Personen bezieht.“ Wer mehrere Konten bei einer Bank betreibt, muss die Garantiesumme von 100.000 Euro aufteilen.
Ehepaare profitieren von dieser Regelung. Da jedem Partner 100.000 Euro zustehen, verdoppelt sich der Schutzumfang auf 200.000 Euro. Das gilt auch für Gemeinschaftskonten. Ehepartner brauchen also nicht separate Konten zu eröffnen, um die maximale Einlagensicherung in Anspruch nehmen zu können.
Ein wenig anders sieht die Sache bei großen Geldvermögen aus. Hier können Singles wie Ehepaare den Garantiespielraum geschickt erweitern. „Wer Guthaben über 200.000 Euro vollständig absichern will, der kann das Vermögen auf verschiedene Banken verteilen und so die gesetzliche Basissicherung mehrfach in Anspruch nehmen“, empfiehlt Chistoph Hommel von der Verbraucherzentrale Bayern.
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung bieten die meisten Geldhäuser zusätzlichen Kapitalschutz auf freiwilliger Basis an. Im Detail bestehen allerdings deutliche Unterschiede:
Deutsche Privatbanken: Die meisten privaten Banken gehören dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) an. Dieser garantiert aktuell Sparguthaben bis zur Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank. In der Praxis entspricht dies meist Millionenbeträgen. So sichert die Grenke Bank 8,4 Millionen Euro pro Kunde ab, Comdirect 116 Millionen und die Santander direkt Bank 774 Mio. Großbanken wie die Deutsche Bank oder die Hypovereinsbank garantieren sogar Milliardenbeträge. Allerdings gehört nicht jede Bank dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds an. Nichtmitglieder wie die Umwelt- oder die AKF Bank schützen deshalb nur bis zu 100.000 Euro.
Öffentliche Banken: Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie PSD Banken verfügen über eigene Sicherungsverbünde. Die einzelnen Teilinstitute haften gemeinsam, falls ein Geldhaus in Schieflage gerät. „Kundengelder sind hier ohne Limit gesichert“, betont Hommel.
Europäische Institute: Wird Geld bei einer ausländischen Bank mit Sitz in der EU angelegt, greift ebenfalls die gesetzliche Garantie von 100.000 Euro. Das ist zum Beispiel bei der Rabo Bank, bei Moneyou und bei Renault Bank direkt der Fall. Darüber hinaus sind manche ausländische Banken ebenfalls Mitglied im Einlagensicherungsfonds des BdB und garantieren höhere Spareinlagen, etwa die Bank of Scotland (250.000 Euro), Cortal Consors (45 Millionen Euro) oder Barclays Bank (240 Millionen Euro). Da nicht alle ausländischen Banken dem deutschen Sicherungsfonds angehören, rät Verbraucherschützer Hommel: „Bevor Anleger höhere Beträge überweisen, sollten sie sich über den Umfang des Einlagenschutzes informieren.“