Gut zu wissen Auf welche Versicherungen Paare verzichten können
Hamburg (dpa/tmn) - Legen Paare ihren Hausstand zusammen, gibt es durchaus Sparpotenzial bei den Versicherungen, wie der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg erklärt. Denn manch ein Vertrag kann problemlos gekündigt werden.
Drei Policen, auf die es ankommt:
- Privathaftpflichtversicherung: Hatten beide Partner eine solche Police, kann der zuletzt geschlossene Vertrag in der Regel aufgehoben werden. Wichtig hierbei: Wurde der Vertrag, der bestehen bleiben soll, als Singletarif abgeschlossen, werden die meisten Versicherungen diesen in eine Familienpolice umstellen und die Prämie neu berechnen. Beinhaltet der verbleibende Vertrag bereits eine Familienpolice, ändert sich die Prämie nicht.
- Hausratversicherungen: Auch zwei separate Hausratversicherungen sind nicht nötig, wenn ein Paar zusammenzieht. Der Versicherer, bei dem der jüngere Vertrag besteht, ist meistens bereit, diesen aufzuheben. Ansonsten bleibt nur die ordentliche Kündigung - diese muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen. Die Versicherungssumme sollte überprüft und an den Wert des gemeinsamen Hausrats angepasst werden.
- Risikolebensversicherung: Um den Partner auch nach dem eigenen Tod versorgt zu wissen, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Das gilt insbesondere, wenn Kinder im Haushalt leben. Die Absicherung ist auch wichtig, wenn noch Kredite abzuzahlen sind. Wird eine bestehende Risikolebensversicherung in die Partnerschaft eingebracht, sollte das Bezugsrecht angepasst werden.