Verbesserter Anlegerschutz Bafin verzichtet endgültig auf Verbot von Bonitätsanleihen
Frankfurt/Main (dpa) - Die deutsche Finanzaufsicht Bafin sieht endgültig davon ab, den Verkauf von Bonitätsanleihen an Privatanleger zu verbieten. Die Behörde habe festgestellt, dass sich die Finanzwirtschaft an selbst auferlegte strengere Regeln halte, teilte sie nun mit.
Überprüft worden seien 106 neue bonitätsabhängige Schuldverschreibungen binnen neun Monaten. Die Selbstverpflichtung der Branche sei in der Praxis „weitgehend“ eingehalten worden, Privatanleger würden ausreichend geschützt. Dies zeige, „dass die Bafin auch ohne ein Verbot deutliche Verbesserungen im Anlegerschutz erreichen kann“, sagte Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele. Weitere Schritte der Aufsicht seien derzeit nicht nötig.
Mit Bonitätsanleihen können Privatanleger auf die Kreditwürdigkeit von Firmen wetten. Die Bafin hatte im Sommer 2016 angekündigt, den Verkauf der Papiere an Privatanleger verbieten zu wollen. Dies hatte sie auch damit begründet, dass Sparer die Risiken kaum bewerten könnten und die Bezeichnung „Anleihe“ irreführend sei, da es sich eigentlich um Zertifikate handle. Banken hatten hierzulande Papiere im Volumen von mehreren Milliarden Euro an Privatanleger herausgegeben.
In der Folge verpflichteten sich die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Deutsche Derivate Verband (DDV) zu schärferen Regeln, etwa höhere Qualitätsstandards und eine bessere Aufklärung. Zudem verpflichtete sich die Branche, die Papiere nicht mehr als Anleihen, sondern als „bonitätsabhängige Schuldverschreibung“ zu bezeichnen. Daraufhin nahm die Bafin vorerst ihre Verbotspläne zurück und beobachtete die Praxis. Dabei sah sie nun nur einzelne Verstöße.