Nur auf Kulanzbasis Kein Umtauschrecht für mängelfreie Weihnachtsgeschenke

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken ist, sollte bedenken: Mängelfreie Ware kann nach den Feiertagen oftmals nur auf Kulanzbasis zurückgegeben werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch bei Nichtgefallen gibt es nicht, erklärt die Verbraucherzentrale Hessen.

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Beim Kauf im Internet gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf dieser Frist gibt es keinen generellen Rechtsanspruch auf Rückgabe mängelfreier Waren.

Wichtig beim Einkauf im Internet: Wer auf Last-Minute-Schnäppchen kurz vor dem Fest setzt, sollte prüfen, ob die bestellten Waren noch rechtzeitig ankommen. Viele Online-Shops weisen Verbraucher im Weihnachtsgeschäft aber darauf hin, bis zu welchem Datum eine Lieferung möglich ist.