Bank darf Kreditforderung an „Nicht-Bank“ abtreten
Frankfurt/Main (dpa) - Eine Bank darf Forderungen aus einem Darlehen an eine „Nicht-Bank“ abtreten. Weder aus dem Bankgeheimnis noch aus dem Datenschutz ergebe sich ein sogenannter Abtretungsausschluss, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil.
Ein Verbot, Kreditforderungen abzutreten, würde nach Ansicht des Gerichts dem Bank-Interesse nach einer Risikoentlastung widersprechen. Ein Bankkunde und Kreditnehmer könne allenfalls vertraglich vereinbaren, dass eine Abtretung ausgeschlossen sei (Aktenzeichen: 3 U 11/10).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Bankkunden ab. Dieser hatte dagegen geklagt, dass seine Bank eine Kreditforderung an eine Nicht-Bank abgetreten hatte. Der Mann war der Meinung, dass dies nicht ohne seine Zustimmung hätte passieren dürfen.
Das OLG sah dafür aber keine rechtliche Grundlage. Denn schließlich werde der Kunde geschützt, da auch der neue Gläubiger an die Festschreibung des Zinses über einen bestimmten Zeitraum gebunden sei. Zugleich stellte das OLG klar, dass der Ankauf einer Darlehensforderung kein „erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft“ sei. Als solche gelte nur die erstmalige Gewährung eines Kredits.