Bank muss über Risiken einer Geldanlage aufklären

Nürnberg (dpa/tmn) - Klärt eine Bank nicht ausreichend über die Risiken eines Anlageprodukts auf, ist das nicht rechtens. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg. In dem Fall ging es um Genussscheine eines Solarparks.

Ein Geldinstitut darf bei einer Kapitalanlage nicht nur auf deren Vorteile hinweisen. Es muss auch über die damit verbundenen Risiken aufklären, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Umweltbank (Az.: 3 U 2124/13). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Geldinstitut hatte auf seiner Internetseite Genussscheine eines Solarparks angeboten. In der Produktinformation standen zwei konkrete Vorteile im Vordergrund: Die hohe Verzinsung der Wertpapiere und die vom Betreiber zugunsten der Genussscheininhaber gestellten Projektsicherheiten. Über die Risiken informierte die Bank dagegen nur sehr allgemein. „Höheren Ertragschancen stehen höhere Risiken gegenüber; Totalverlust weniger wahrscheinlich“, hieß es lediglich. Dem vzbv war das zu wenig.

Das sahen die Richter des OLG genauso. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz muss die Produktinformation zu einem Wertpapier in sich eindeutig und ausgewogen sein. Je stärker die Bank die Vorteile der Kapitalanlage herausstellt, desto umfassender muss sie auch die Risiken benennen. Es reiche nicht aus, im Internet auf Dokumente zu verlinken, in denen die Risiken ausreichend dargestellt sind. Außerdem sei für den Anleger gar nicht erkennbar, was unter Projektsicherheiten konkret zu verstehen sei.