Banken müssen über alle Provisionen aufklären
Stuttgart (dpa/tmn) - Bankkunden haben nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Anspruch darauf, von Anlageberatern auf versteckte Provisionen zugunsten der Bank hingewiesen zu werden.
Kunden sollten im Zweifel beharrlich nachhaken.
Bankkunden müssen von Anlageberatern auf sämtliche versteckten Provisionen zugunsten der Bank hingewiesen werden. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt diese Pflicht ab dem 1. August. „Fragen Sie also ganz konkret nach den Provisionen oder sonstigen Zuwendungen, welche die Bank erhält“, rät Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. „Der BGH hat nun endlich eine klare Linie vorgegeben: Provisionen lösen in der Finanzberatung stets Interessenkonflikte aus, und die sind offenzulegen, wenn die Bank Haftungsrisiken vermeiden möchte.“
Nach Ansicht der BGH-Richter hat es in neuerer Zeit mehrere Gesetzesnovellen gegeben, die den Vertrieb von Kapitalanlagen „einem nahezu flächendeckenden Transparenzgebot unterworfen“ hätten. Deswegen müssten auch versteckte Provisionen künftig ausgewiesen werden. „Für Verbraucher hat das einen klaren Vorteil“, erklärt der Finanzexperte. „Sie können dann erkennen, was eine Finanzberatung kostet.“
Gebe es Unterschiede bei Provisionen, sollten Kunden konkret nachfragen. „Welche Gegenleistung bekommen Sie für eine höhere Provision?“, fragt Nauhauser. „Kümmert sich der Berater dann mehr um einen? Und falls das Produkt als besser beworben wird, warum sollte es besser sein?“ Er rät, die Aussagen des Beraters zu notieren, weil diese auch dann noch durch Verkaufsinteressen beeinflusst werden, wenn Provisionen offengelegt werden.
Wichtig zu beachten: Aufgeklärt werden müsse nicht nur über eine einmalige Provisionszahlung, sondern auch über alle künftigen Provisionen, die mit dem Produkt verbunden seien. „Lassen Sie sich nicht mit Verweisen aufs Kleingedruckte abspeisen“, betont Nauhauser. „Fordern Sie ganz konkrete Angaben, am besten in Euro statt in Prozent.“ Denn nur dann wird für den Kunden transparent, was die Beratung kosten soll.
Auch wenn die aktuelle Entscheidung des BGH für Finanzberatungen in Banken gilt - „Sie sollten auch bei Versicherungsabschlüssen nach der Provision fragen“, rät Nauhauser. „Ein vertrauenswürdiger Versicherungsberater wird darüber offen sprechen.“ Wolle der Berater hingegen keine Angaben machen oder versuchen, sich herauszureden, sollten Kunden sich einen anderen suchen.