Wer zum Beispiel Autos oder Fassaden mit Sprayfarbe einfärbt, begeht eine Sachbeschädigung und muss mit einer Geld- oder sogar Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Darauf macht die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und Bundes aufmerksam.
Noch höhere Strafen sind möglich, wenn man Dinge bewusst zerstört, die der öffentlichen Nutzung dienen, zum Beispiel Parkbänke oder Zugscheiben. Dann drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.