Kann das Smartphone wieder voll funktionsfähig gemacht werden, übernimmt die Versicherung die Kosten dafür. Erst wenn eine Reparatur nicht möglich ist, wird das Gerät ersetzt. Ob man dann den Neuwert oder den Zeitwert erhält, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Verbraucher sollten den Abschluss einer Handyversicherung gut abwägen, empfiehlt der Bund der Versicherten. Meist rechnen sich die Verträge nach Einschätzung der Verbraucherschützer nicht. Denn häufig werde nur der Zeitwert des Handys entschädigt. Die Geräte verlieren aber schnell an Wert. Obendrein kann eine Selbstbeteiligung anfallen.