Bausparverträge Bei Kündigung alter Bausparverträge an Schlichtungsstelle wenden
Berlin. Wenn Bausparer eine Kündigung für ihren alten Vertrag erhalten, kann sich ein Widerspruch lohnen. Das gilt besonders dann, wenn sie noch einen Darlehensanspruch haben.
Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf seiner Internetseite hin. Wer Ärger mit seinem Anbieter hat, kann sich an eine der zuständigen Schlichtungsstellen wenden oder den Ombudsmann der jeweiligen Bank oder Bausparkasse kontaktieren. Eine Übersicht zu den Schlichtern bieten die Verbraucherzentralen online.
Bekommen Bausparer von ihrer Bank oder Bausparkasse einen Scheck, eine Prämie oder ein Alternativangebot in Aussicht gestellt, sollten sie ebenfalls skeptisch sein, warnt der vzbv. Denn es sei unwahrscheinlich, dass das Geldinstitut gut verzinste Altverträge gegen ein Angebot eintausche, das noch besser ist.
Alte Bausparverträge sind oft ein lukratives Geschäft für Sparer, denn sie sind gut verzinst. Bausparkassen profitieren davon nicht - und kündigen immer häufiger die Verträge. Klarheit darüber, ob das rechtmäßig ist, wird wohl erst ein Urteil des Bundesgerichtshofs bringen. Mit diesem ist im Laufe des Jahres 2017 zu rechnen. dpa