Meinung Der Kunde als Gegner

Wenn Bausparkassen ihre Kundschaft per Kündigung vertreiben, ist das nicht gut für ihr Image. Dass sie es trotzdem tun, zeigt, dass es um viel Geld geht. Für die Kunden, die da vor die Tür gesetzt werden, ist es freilich nicht anders.

Foto: Sergej Lepke

Sie sitzen mit ihrem alten Bausparvertrag auf einem kleinen Geldschatz. Denn angesichts der andauernden Niedrigzinsphase sind die in vielen Altverträgen garantierten Zinsen fürstlich. Inclusive Bonus können sie bei vier Prozent und mehr liegen. Dass die Bausparkassen ihnen das quasi zum Vorwurf machen, ist nicht in Ordnung.

Ein Bausparvertrag ist nicht nur dafür da, um später ein Baudarlehen in Anspruch zu nehmen. Auch die Geldanlage kann ein berechtigtes Motiv sein. Wer nicht baut, darf nach Ende der Laufzeit den nach heutigen Maßstäben lukrativen Guthabenzins mitnehmen. Verständlich, dass dies den Anbietern mit Blick auf das Zinstief nicht behagt. Sie möchten die teuren Verträge loswerden. Und argumentieren, dass sie doch eine Verantwortung fürs Kollektiv der Sparer hätten. Will heißen: Gierige Zinsjäger, die auf ihren Altverträgen bestehen, würden von der Gesamtheit aller anderen Bausparer finanziert.

Doch abgesehen davon, dass die Vertragspartner, die sich gegen ihren Rauswurf wehren, nicht mehr tun, als auf ihren Verträgen bestehen, müssen die Bausparkassen sich auch entgegenhalten lassen: Jahrelang wurden durch die früher vergleichsweise geringen Guthabenzinsen bei gleichzeitig höheren Darlehnszinsen Gewinne gemacht, die längst den Eigentümern der Institute zugeflossen sind. Hier nun das „Kollektiv“ zu bemühen, das da zu schützen sei und die abgeschlossenen Verträge in Frage zu stellen, erscheint nicht redlich.

Nach einer Reihe von unterschiedlichen Urteilen unterer Gerichtsinstanzen wird im neuen Jahr der Bundesgerichtshof entscheiden, wen er für schützenswerter hält — den „gierigen“ Bausparer oder die „für das Wohl des Kollektivs kämpfenden“ Bausparkassen.