Beim Knallerkauf im Netz auf BAM-Zulassung achten
Hamburg (dpa/tmn) - Im Internet sollten Kunden nur für Deutschland zugelassene Raketen und Böller kaufen. Erkennbar sind die legalen Knallkörper an der sogenannten BAM-Zulassung, erläutert die Zeitschrift „Computer Bild“.
BAM steht für Bundesanstalt für Materialprüfung. Die Behörde vergibt für jeden Artikel eine eigene Prüfnummer. Feuerwerkskörper ohne diese Nummer sind in Deutschland verboten und oft gefährlich, weil sie zum Beispiel größere Mengen hochexplosive Stoffe enthalten.
Etliche Online-Shops verkauften Knallkörper ohne BAM-Zulassung, berichtet die Zeitschrift. Stattdessen werben die Händler mit CE-Zertifikaten. Davon sollten sich Verbraucher aber nicht blenden lassen. Seriöse Anbieter sind neben der BAM-Nummer und einem Geschäftssitz in Deutschland auch daran erkennbar, dass sie für bestimmte Feuerwerkskörper einen Altersnachweis ihrer Kunden verlangen. Silvesterfeuerwerk der Kategorie II darf nur an Volljährige und an den letzten drei Werktagen im Jahr verkauft werden.