Was bei Zahnzusatzpolicen wichtig ist
Hamburg (dpa/tmn) - Zahnersatz ist teuer. Das Problem: Die Krankenkassen übernehmen nicht die ganzen Kosten. Eine Möglichkeit, sich gegen hohe Ausgaben zu wappnen, sind Zahnzusatzversicherungen. Aber nicht alle Angebote sind sinnvoll.
Ein schönes Lächeln ist vielen Deutschen wichtig. Laut einer Emnid-Studie legen 81 Prozent der Bundesbürger großen Wert auf gesunde Zähne. Jeder zweite Deutsche würde zudem gerne mehr Geld in das Aussehen seiner Zähne investieren. Doch das kann teuer werden, denn die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten die Kosten für einfache Kronen, Brücken oder Prothesen nur zum Teil.
„Übernommen werden nur befundorientierte Festzuschüsse“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Das heißt: Jeder Patient erhält für einen bestimmten Befund einen definierten Zuschuss. Die private Krankenversicherung zahlt häufig mehr: „Je nach Tarif werden zwischen 60 Prozent und 80 Prozent erstattet.“
Durch den regelmäßigen Zahnarztbesuch lässt sich der Kassenzuschuss erhöhen. „Wer in den vergangenen fünf Jahren einmal jährlich beim Zahnarzt war, verbessert seinen Zuschuss um 20 Prozent“, erklärt Stephan Nuding von der Verbraucherzentrale Bayern in München. Bei einer Krone zahle die Kasse maximal 159,87 Euro - unabhängig von den tatsächlichen anfallenden Kosten und nur bei regelmäßigem Zahnarztbesuch. „Aktuell müssen für eine hochwertige Krone aber rund 500 Euro eingeplant werden.“
Eine Sonderregelung gilt für Menschen mit geringem Einkommen: Auf Antrag bekommen sie mehr Zuschuss. So erhalten beispielsweise Empfänger von Arbeitslosengeld II, Bafög, Sozialgeld oder der Kriegsopferfürsorge den doppelten Festzuschuss.
Um den eigenen Anteil an dem Zahnersatz zu senken, können Verbraucher eine Zusatzversicherung abschließen. Allerdings sollten zunächst die lebenswichtigen Risiken abgedeckt werden, rät Boss. Wichtig seien dabei vor allem eine Privathaftpflicht-, eine Berufsunfähigkeits- und eine Risikolebensversicherung sowie eine Unfall- und gegebenenfalls eine Wohngebäudeversicherung.
Patienten sollten zudem bedenken: Selbst mit einer Zahnzusatzversicherungen müssten sie einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen, erklärt Boss. Allerdings könne der Anteil, der erstattet wird, mit einer zusätzlichen Police auf bis zu 80 Prozent angehoben werden.
In jedem Fall sollte eine Zahnzusatzpolice abgeschlossen werden, bevor die erste Großbaustelle anfällt, rät die Stiftung Warentest in Berlin. Denn für Behandlungen, die vor dem Abschluss des Vertrags begonnen wurden, müsse die Versicherung in der Regel nicht zahlen. Auch für Zahnersatz, der in den ersten Monaten nach Vertragsschluss nötig wird, komme der Versicherer häufig nicht auf. Anspruch auf die Leistungen hätten Kunden erst nach Ablauf einer Wartezeit.
Die Finger lassen sollten Patienten nach Ansicht der Verbraucherschützer von niedrigen Erstattungssätzen. „Hier wird nur ein kleiner Teil abgedeckt“, erläutert Nuding. Außerdem sollten sie den doppelten Festzuschuss meiden: Die private Versicherung verdoppelt hierbei lediglich die Erstattung der gesetzlichen Kasse. Den Rest zahlt der Patient selbst.
Auch sollten Kunden die Versicherungsbedingungen genauer ansehen, bevor sie einen Vertrag unterschreiben, rät Boss. „Es ist gut, nachzufragen, ob Implantate und Inlays zum Zahnersatz gehören und ob die Anzahl der Implantate pro Kiefer beschränkt ist.“ Auch die Höhe der Erstattung und die Übernahme des Arzthonorars seien wichtige Themen.
Weitere Fragen, die sich Kunden vor dem Abschluss einer Police stellen sollten: Ist die Entschädigung begrenzt? Sind die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren gestaffelt? Welchen Einfluss haben fehlende Zähne auf den Versicherungsschutz?
Einige Anbieter zahlen zudem nur Keramikverblendungen im vorderen Zahnbereich, andere bieten auch Extras wie professionelle Zahnreinigung oder Wurzelbehandlungen. Verbraucherschützer Nuding resümiert: „Lohnenswert sind Zusatzversicherungen für aufwendigen Zahnersatz wie keramisch verblendete Kronen, Implantate oder Inlays.“ Nutzen und Beitrag sollten aber immer gegengerechnet werden.