Kosten für Haushaltshilfen können abgesetzt werden. Der Steuerabzug werde in dem Jahr berücksichtigt, in dem die Rechnung bezahlt wird. Wer den Maximalbetrag 2011 bereits ausgeschöpft hat, sollte mit seinem Handwerker oder seiner Haushaltshilfe vereinbaren, dass die nächste Rechnung erst im Januar bezahlt wird, empfiehlt der Steuerzahlerbund. Denn 2012 stehe wieder ein Abzugsbetrag von 4000 Euro zur Verfügung.