Kinder-Sozialbeiträge mindern Steuerlast der Eltern
Berlin (dpa/tmn) - Kranken- und Pflegebeiträge können von der Steuer abgesetzt werden. Geltend machen könne diese Kosten in der Regel nur der Versicherte, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.
Allerdings gibt es eine Ausnahme.
Eltern können die Sozialbeiträge ihrer Kinder absetzen, wenn sich diese in einer betrieblichen Ausbildung befinden. Vorraussetzung sei aber, dass noch Anspruch auf Kindergeld besteht und die Eltern die Beiträge wirtschaftlich tragen.
Dafür müssten die Eltern allerdings eine Steuererklärung abgeben. Denn die Sozialversicherungsbeiträge der Kinder werden laut NVL weder in der Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt noch können sie als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte oder der Ersatzbescheinigung eingetragen werden.