Betriebsprüfung: Fragebogen gewissenhaft ausfüllen
Berlin (dpa/tmn) - Immer mehr Finanzämter versenden zur Vorbereitung einer Betriebsprüfung Fragebogen an die Unternehmen. Die Beantwortung der Fragen sollte so ehrlich und genau wie möglich sein. So erspart man sich hinterher unnützen Ärger.
Zur Vorbereitung auf die Betriebsprüfung flattern Unternehmern immer öfter vorab Fragebögen ins Haus. „Die Beantwortung sollte sehr gewissenhaft erfolgen, da er die Grundlage für Nachkalkulationen der Betriebsprüfer bildet“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Weichen die Angaben zu sehr von der Realität ab, passt das Ergebnis des Prüfers nicht mit der Steuererklärung zusammen. Die Folge: Das Ergebnis wird vom Prüfer neu geschätzt und es kommt möglicherweise zu Steuernachzahlungen.
In den Fragebogen müssen aber nur solche Angaben gemacht werden, die dem Steuerzahler tatsächlich vorliegen, erklärt Käding. Er muss keine Vermutungen oder Schätzungen über die Kundenstruktur abgeben, wenn er dies nicht ohnehin für andere Zwecke aufzeichnet. Damit es keine Probleme gibt, sollten sich Betroffene im Zweifel fachliche Hilfe holen.
Inzwischen ist auch ein Verfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover anhängig, in dem geklärt werden soll, ob der Fragebogen einen Verwaltungsakt darstellt und dementsprechend angreifbar ist (Aktenzeichen: 3 K 401/08). Betroffene, die mit ihrem Finanzamt aufgrund des Fragebogens Probleme haben, können sich auf dieses Verfahren berufen und auf einen positiven Ausgang hoffen. Eine Entscheidung soll laut Steuerzahlerbund noch in diesem Jahr fallen.