BGH: Ratingagenturen können in Deutschland verklagt werden

Karlsruhe/Frankfurt (dpa) - Juristischer Etappenerfolg für einen Lehman-Geschädigten: Der Mann darf die Ratingagentur Standard & Poor's in Deutschland verklagen, die bis zuletzt die US-Pleitebank viel zu positiv eingeschätzt hatte.

Die umstrittenen US-Ratingagenturen können grundsätzlich für ihre Einschätzungen vor deutschen Gerichten verklagt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Fall eines 63 Jahre alten Rentners aus dem norddeutschen Varel entschieden. Der Mann hatte sich nach Angaben seiner Rechtsanwälte beim Erwerb später wertloser Lehman-Zertifikate auf die positiven Bewertungen der Ratingagentur Standard & Poor's verlassen und verlangt 30 000 Euro Schadensersatz. Die Agentur hatte die im September 2008 in die Pleite gerutschte US-Bank als Emittentin der Papiere bis zuletzt sehr positiv bewertet.

Für den BGH war laut Beschluss entscheidend, dass der Kläger im Inland wohnt und zudem deutscher Staatsbürger ist. Das Gericht verwies den Fall an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück. Das OLG muss nun zunächst die formale Frage über die rechtmäßige Zustellung der Klage an die Agentur mit Deutschlandsitz in Frankfurt klären. Über möglichen Schadensersatz ist damit noch nichts entschieden.

„Das ist ein Durchbruch für Klagen gegen Ratingagenturen in Deutschland“, sagte der Kläger-Anwalt Jens-Peter Gieschen dem „Handelsblatt“, das zuerst über die Entscheidung berichtet hatte. „Mit seinem Beschluss hat das höchste deutsche Zivilgericht letztlich den Weg frei gemacht für Schadenersatzklagen von Tausenden Investoren, die im Vertrauen auf die amerikanischen Ratingagenturen zig Millionen Euro Verlust gemacht haben“, erklärte er am Donnerstag (17. Januar) in einer Mitteilung.

Die Entscheidung sei zunächst eine gute Nachricht für Anleger und Lehman-Geschädigte, sagte der Finanzjurist Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW. „Es gibt nun einen möglichen Anspruchsgegner mehr. Bislang waren die Ratingagenturen ja unangreifbar. Sollten die Haftungsansprüche durchgreifen, müssten sie vorsichtiger agieren und ihr Geschäftsmodell überdenken.“

Feck warnte aber vor zu schnellen Schlüssen. In dem BGH-Beschluss sei nichts zu den Erfolgsaussichten der eigentlichen Klage gesagt. Auch die Grundlage möglicher Schadensersatzansprüche bleibe ebenso unklar wie die prozessuale Situation von Anlegern, deren Verfahren bereits abgeschlossen sind. Auch Kläger-Anwalt Gieschen betonte, dass nun erst die Chance bestehe, in ein ordentliches Verfahren zu kommen.

„Wir sind der Meinung, dass solche Klagen völlig unbegründet sind“, sagte eine Sprecherin von Standard & Poor's (S&P) in Deutschland auf Anfrage. Die Agentur hatte in der Vergangenheit immer wieder betont, sie äußere mit ihren Ratings nur Meinungen. Es sei jedem Marktteilnehmer selbst überlassen, ob er diesen folge oder nicht.