Blitzerwarner: Bußgeld und vier Punkte
Polizei darf illegale Geräte vernichten. Warnung vor Radarfalle per Lichthupe ist ebenfalls verboten.
München. Blitzerwarner im Auto können Fahrer teurer zu stehen kommen als ein Knöllchen: Ihnen drohen 75 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg. Denn sie begehen laut dem ADAC eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie sich per Handy, Navi oder einem Spezialgerät auf Radarfallen hinweisen lassen. Wer sich während der Fahrt zum Beispiel mit seinem Smartphone in einer Facebook-Gruppe über die Standorte von Radargeräten auf der Strecke informiert, könne dafür zur Kasse gebeten werden. Denn grundsätzlich seien in Deutschland alle Geräte verboten, die vor Blitzern warnen.
Entdeckt die Polizei bei einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, darf sie ihn sicherstellen und vernichten. Diese Vorgehensweise ist dem ADAC zufolge allerdings nicht ohne weiteres auf Navigationsgeräte und Mobiltelefone übertragbar: Da solche Geräte vorrangig eine andere Funktion erfüllen, sei es fraglich, ob die Beschlagnahme und Vernichtung verhältnismäßig wären.
Legal sind Hinweise auf Tempokontrollen im Radio, weil sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers gegeben werden, teilt der Automobilclub mit. Ebenfalls erlaubt sei es, andere Autofahrer mit Handzeichen auf Radarfallen aufmerksam zu machen. Allerdings dürfen andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht abgelenkt werden: Per Lichthupe auf einen Blitzer aufmerksam zu machen, ist deshalb verboten und wird mit zehn Euro Bußgeld bestraft, warnt der ADAC. dpa