Lebensversicherungen: Altersgrenzen werden angehoben
Berlin (dpa/tmn) - Die Altersgrenzen für Lebensversicherungen, für Riester- und Rürup-Rentenverträge sowie für die betriebliche Altersvorsorge werden zum 1. Januar 2012 angehoben. Wer von steuerlichen Vorteilen profitieren will, muss jetzt bis zum 62. Lebensjahr sparen.
Höhere Altersgrenzen bei Lebensversicherungen: Während bislang bei einer Kapitallebensversicherung die einmalige Auszahlung nur zur Hälfte steuerpflichtig ist, wenn der Vertrag zwölf Jahre lang lief und der Versicherte bei der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet hatte, erhöht sich dieses Alter nun auf 62 Jahre. Für die Riester- und Rürup-Rentenverträge sowie für die betriebliche Altersvorsorge gilt zukünftig ebenfalls das Alter von 62 Jahren als frühester Auszahlungszeitpunkt, wenn die steuerlichen Vorteile greifen sollen.
„Die Neuregelungen gelten aber nur für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz. „Das heißt, es kann sinnvoll sein, einen ohnehin geplanten Vertrag noch in diesem Jahr abzuschließen, um von den niedrigeren Altersgrenzen zu profitieren.“