Zentrales Register für den letzten Willen
Berlin (dpa/tmn) - Bis zu 20 Prozent der Testamente kommen abhanden, schätzen Experten. Vom 1. Januar 2012 können Verbraucher ihren letzten Willen bei einem Zentralen Testamentsregister eintragen. So will es die Bundesregierung.
Für Ludwig Kroiß liegt der große Vorteil des Zentralen Testamentsregisters auf der Hand: „Wenn der Sterbefall eintritt, kommt alles ans Tageslicht“, sagt der Direktor des Amtsgerichts Traunstein. Kein langes Suchen, kein Abhandenkommen der Papiere mehr, stattdessen Gewissheit für Erblasser und Erben. Für den einen ist gewährleistet, dass sein letzter Wille respektiert wird und für den anderen, dass er schneller an den Nachlass kommt. Am 1. Januar wird das bundesweit einheitliche Zentrale Testamentsregister (ZTR) eingeführt und dann bei der Bundesnotkammer in Berlin geführt.
Das elektronische Register erfasst nur solche Testamente, die bei Notaren und Amtsgerichten hinterlegt sind. Sie müssen die Information darüber an das ZTR melden. Wie das gehen wird, beschreibt Ludwig Kroiß so: „Herr XY hat beim Amtsgericht Traunstein sein Testament hinterlegt. Es wurde am soundsovielten errichtet.“ Hinzu kommen Personalien, Geburtsstandesamt und Angaben zu demjenigen, der die Urkunde verwahrt. So soll das Papier schnell und sicher gefunden werden. Im Todesfall informiert das ZTR das Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen, wo dessen letzter Wille zu finden ist. Dessen Inhalt bleibt geheim und wird auch nicht gemeldet.
Das ZTR löst jene überkommenen Karteikartensammlungen ab, die derzeit mehr als 5000 Standesämter in der Republik separat führen. Auf gelben Karten im DIN-A4-Format sind dort, fortlaufend nummeriert, hinterlegte Testamente verzeichnet. „Die Nachricht über den Tod wird im Geburtsregister vermerkt. Dabei sieht man, ob eine Verwahrbuchnachricht vorliegt“, erläutert der Abteilungsleiter Testamentskartei im Standesamt Frankfurt am Main, Joachim Tryba.
Danach beginnt bisher eine langwierige Informationskette: Das Standesamt schreibt den Notar oder das Amtsgericht an, das die Karte eingereicht hat. Von dort geht eine Info ans Nachlassgericht, das dem Erben Bescheid gibt. Der Ablauf dauert. Nicht nur, weil das Prozedere per Post abgewickelt wird, sondern auch weil die Beurkundung im Standesamt manchmal aus Personalmangel zurückgestellt werden muss, erklärt Tryba.
Der Computer soll es einfacher und schneller machen. Das Standesamt sendet einen Hinweis ans ZTR, das automatisch die anderen Beteiligten informiert. Im optimalen Fall wissen alle innerhalb von einem Tag Bescheid, sagt Jan Rüger von der Bundesnotarkammer. Die Datenübermittlung soll außerdem Schlamperei und dem Verlust von Urkunden vorbeugen. „Die einen, die Notare, müssen etwas versenden. Die anderen, die Nachlassgerichte wissen, sie bekommen etwas, nämlich das Testament.“ Das wird nach wie vor mit der Post versandt, den Empfang bestätigen die Gerichte dem Register elektronisch.
Wer seinen letzten Willen zu Hause aufbewahrt, kann die Registrierung nicht nutzen. „Nur für amtlich verwahrte Testamente ist der Staat in der Verantwortung, sie im Sterbefall zu öffnen“, begründet das Jan Rüger. Neben Testamenten werden auch andere sogenannte erbfolgerelevante Urkunden in der Datei verzeichnet. Dazu zählen Erbvertrag, Ausschlagung eines Erbes oder Erbverzicht.
Im Unterschied zum kostenlosen Karteikartensystem des Standesamts werden Verbraucher für das ZTR voraussichtlich einmalig 15 Euro zahlen. Die Gebühr deckt bereits mögliche Änderungen ab. Sie können zum Beispiel beim Wechsel des Verwahrorts - etwa von Notar Maier zu Notar Müller - erforderlich werden. Um die Aktualität des ZTR zu gewährleisten, muss der Notar die Veränderung melden.