Börse: Neue Regeln für den Open Market

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Der Regulierte Markt ist ein wichtiger Teil der Börse. Dort gelistete Unternehmen genügen strengen Kriterien. Aktien werden aber auch im Freiverkehr gehandelt. Dort sind Anforderungen weniger streng.

Doch ab Ende September greifen hier neue Spielregeln.

Das Prinzip ist eigentlich einfach: Aktien werden an der Börse gehandelt. Doch ganz so simpel, wie es auf den ersten Blick erscheint, ist das Ganze dann doch wieder nicht. Denn an den Börsen gibt es viele verschiedene Bereiche, die sogenannten Segmente. Die in den jeweiligen Segmenten gelisteten Unternehmen müssen unterschiedliche Anforderungen erfüllen.

„Zum einen gibt es den Regulierten Markt und zum anderen den Open Market“, erklärt Leticia Adam von der Deutschen Börse in Frankfurt. „Der Regulierte Markt ist das gesetzlich regulierte Börsensegment, dessen rechtliche Grundlagen im Wertpapierhandelsgesetz stehen.“ Hier müssen die Unternehmen strengen Kriterien genügen.

So muss eine dort gelistete Firma mit 730 000 Euro haftendem Eigenkapital ausgestattet sein, mindestens drei Jahre existieren und mindestens 10 000 Aktien an der Börse verkaufen wollen. Zudem müssen die Unternehmen ihren Jahresabschluss und ihre Halbjahresbilanz veröffentlichen.

Weniger streng sind die Vorgaben am Open Market oder dem Freiverkehr, wie er an einigen Regionalbörsen heißt. Er ist ein privatrechtliches Segment und wird von den Börsen selbst reguliert. Am wichtigsten deutschen Handelsplatz wurden die Anforderungen in diesem Jahr verschärft: „Zum 14. Februar dieses Jahres hat die Deutsche Börse in Frankfurt ihre Geschäftsbedingungen für den Open Market geändert“, erklärt Wolfgang Harms vom Hessischen Wirtschaftsministerium, das für die Börsenaufsicht zuständig ist.

Im Rahmen der neuen Vorschriften müssten die Unternehmen einen aktuellen Prospekt vorlegen, erläutert Harms. Dieser müsse Informationen zum bisherigen und erwarteten Geschäftsverlauf enthalten, zur Produktpalette und zur letzten Bilanz. Der Prospekt muss von einer zuständigen Behörde gebilligt werden. In Deutschland ist das die Bafin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ein Börsenprospekt aber ist teuer und zeitaufwendig, und daher verzichten manche Unternehmen lieber darauf. „Liegt kein Börsenprospekt vor, muss von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden, dass das Eigenkapital des Unternehmen mindestens 500 000 Euro beträgt“, sagt Harms.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Stückelung der Aktien, den sogenannten Nennwert. Der Nennwert der Aktien multipliziert mit der Anzahl der Aktien ergibt das Grundkapital des Unternehmens. Nach den neuen Regeln in Frankfurt muss dieser Nennwert mindestens 10 Cent betragen. Bisher gab es in diesem Segment keine Untergrenze. Das war ein Problem, denn: „Je geringer der Nennwert, desto größer ist die Gefahr einer Kursmanipulation“, sagt Prof. Richard Stehle, Leiter des Lehrstuhls für Bank- und Börsenwesen an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Der Grund: Durch den geringen Wert und die hohe Anzahl der ausgegebenen Aktien lassen sich die Kurse mit betrügerischen Manövern wie etwa dubiosen Unternehmensmeldungen leicht beeinflussen. Generell rät Stehle daher auch: „Nur Anleger mit großer Erfahrung oder besonders guter Kenntnis einer bestimmten Unternehmung sollten sich in Aktien des Open Markets engagieren. Das mit Aktien des Open Markets verbundene Risiko ist beträchtlich höher als das von Aktien des Dax und des MDax.“

Das gilt trotz der Änderungen, die die Unternehmen für die Anleger transparenter machen sollen. „Die Änderungen werden einen positiven Hygieneeffekt haben“, meint Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Der Anleger müsse allerdings aufpassen, wenn das Unternehmen aufgrund der neuen Regeln einen Wechsel an eine andere Börse plane. Denn die Anforderungen sind nicht überall gleich.

Aber selbst wenn das Unternehmen nicht mehr am Open Market gelistet werden darf und auch an keine andere Börse geht, kann das negative Auswirkungen für den Anleger haben. „Sie sind Aktionär, haben aber keine Chance mehr rauszukommen, da es keinen Markt mehr gibt, wo sie ihre Aktien verkaufen können“, sagt Tüngler. Welche Unternehmen nicht mehr an der Frankfurter Börse gehandelt werden, wird sich Ende September zeigen. Denn alle Unternehmen am Open Market, die bis zum 30. September die Auflagen nicht erfüllen, werden dann ausgeschlossen.