Fristen für rückwirkende Steuererklärung einhalten

Berlin (dpa/tmn) - Viele Steuerzahler sind nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Gesetz räumt Steuerzahlern vier Jahre Zeit für die Abgabe der Erklärung ein. Umstritten war bisher, ob auch bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich sind.

Einige Steuerzahler können freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn mit einer Erstattung gerechnet werden kann, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Laut Gesetz haben Steuerzahlern vier Jahre Zeit für die Abgabe. Der Bundesfinanzhof bestätigte nun, dass nach vier Jahren tatsächlich die Verjährung eintritt (Aktenzeichen: VI R 53/10).

Steuerzahler, die in den vergangenen Jahren keine Steuererklärung abgeben mussten, aber noch viele alte Rechnungen haben, sollten mit der Einkommensteuererklärung nicht zu lange warten, rät der Bund der Steuerzahler. Spätestens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr ist die eventuelle Steuererstattung verschenkt. Die Erklärung für das Jahr 2007 muss spätestens bis Ende 2011 eingereicht werden.