Finanzamt Die Steuererklärung wird einfacher
Belege müssen nur noch auf Nachfrage gezeigt werden. Wer will, kann bereits jetzt seine Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen, eine Bearbeitung ist jedoch erst ab Anfang März möglich.
Krefeld. Mit der Steuererklärung für das Jahr 2017 müssen grundsätzlich keine Belege mehr eingereicht werden. Die Belege sind aufzubewahren und nur noch auf konkrete Nachfrage des Finanzamts vorzulegen. „Die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017 wird deutlich einfacher“, so Uwe Ritzkat, Leiter des Finanzamts Krefeld.
„Erstmalig müssen Sie mit der Einkommensteuererklärung nur noch dann Belege an das Finanzamt senden, wenn diese in den Formularen ausdrücklich verlangt werden.“ Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn erstmals ein Behinderten-Pauschalbetrag beantragt werde.
Um Kosten bei der Steuererklärung absetzen zu können, mussten bisher Belege und Quittungen beim Finanzamt eingereicht werden. Mit dem im Sommer 2016 verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde aus der Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht. „Bei Bedarf fordert das Finanzamt die Belege an, die es sehen will. Dazu sind die Belege mindestens bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens aufzubewahren“, erklärt Ritzkat weiter.
Der Amtsleiter empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. „Ohne Belege ist es jetzt noch attraktiver, die Steuererklärung über die kostenlose Steuersoftware der Finanzverwaltung elektronisch abzugeben.“
Das gehe relativ unkompliziert. Nach einer Registrierung unter „ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“ (nähere Informationen unter www.elster.de) könne die Steuererklärung auf elektronischem Weg — papierlos und ohne Unterschrift — direkt an das Finanzamt übermittelt werden.
Wer will, kann bereits jetzt seine Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen, eine Bearbeitung ist jedoch erst ab Anfang März möglich. Hintergrund ist, dass Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis Ende Februar Zeit haben, die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen und Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.