Volle Förderung bei Riestern in der Elternzeit

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - In der Elternzeit können Eltern für ihre private Altersvorsorge sparen, ohne sich übermäßig zu belasten. Trotz geringer Einzahlung macht es eine Sonderregelung möglich, die volle staatliche Förderung für einen Riester-Vertrag zu erhalten.

Wer riestert, bekommt in der Elternzeit die volle staatliche Förderung. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften in Frankfurt hin. Das sei nützlich, wenn - wie nach der Geburt eines Kindes - erst einmal ein Einkommen wegfällt.

In der bis zu drei Jahre währenden Elternzeit muss ein Elternteil ohne eigenes Einkommen ab dem zweiten Jahr nur den sogenannten Sockelbetrag zahlen. Er liegt bei 60 Euro. Zugleich erhält der Vater oder die Mutter die volle staatliche Grundförderung von 154 Euro pro Jahr sowie weitere 300 Euro für das Kind, wenn es ab 2008 geboren wurde. Für Kinder, die davor zur Welt kamen, zahlt der Staat jeweils 185 Euro, erläutert die Aktion.

Im ersten Jahr bemisst sich der Riester-Beitrag nach dem Bruttoeinkommen des Vorjahres. Im Jahr nach der Elternzeit reicht dagegen die Zahlung des Sockelbetrags aus - auch wenn das betreffende Elternteil wieder arbeitet.