Bonuszahlung verweigert - Stromkunden sollten Geld einfordern
Köln (dpa/tmn) - Ein Kölner Stromanbieter hat Kunden mit einer Bonuszahlung gelockt - und dann nicht Wort gehalten. Auf Druck der Verbraucherzentrale gestand das Unternehmen inzwischen das unlautere Verhalten ein.
Kunden sollten jetzt auf ihr Recht pochen.
Ein Neukundenbonus soll Stromkunden zum Anbieterwechsel bewegen. Doch nicht immer zahlen die Unternehmen den versprochenen Bonus auch tatsächlich aus. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnte deshalb einen Stromversorger ab. Das Unternehmen hatte mit Tricks versucht, die Zahlung des 25-Prozent-Bonus zu umgehen. Mit Erfolg: Der Stromlieferant mit Sitz in Köln hat das unlautere Verhalten eingeräumt und sich verpflichtet, die beanstandeten wettbewerbsrechtlichen Verstöße zu unterlassen.
Die Verbraucherzentrale rät allen Stromkunden, die um den Bonus geprellt wurden, rückwirkend auf korrekte Abrechnung, fristgerechte Rechnungsstellung und die Berücksichtigung wirksamer Kündigungsfristen zu pochen. Wer zwölf Monate ununterbrochen beliefert wurde und damit die vertraglichen Bedingungen erfüllt, hat Anspruch auf eine korrekte Abrechnung, die auch den zugesicherten 25-Prozent-Bonus berücksichtigt. Andernfalls kann eine Neuabrechnung und Auszahlung des Rechnungsguthabens gefordert werden.