Das können die Eltern von heute für ihre Rente tun
Während der Erziehungszeit nebenher arbeiten. Vorteile für schlechter verdienende Paare.
Düsseldorf. Derzeit ist die „Mütterrente“ in aller Munde. Dabei geht’s um Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Doch was gilt für die Eltern von heute?
Britta. H. (23) hat im August 2012 ihr erstes Kind bekommen. Bis ihre Tochter Lara drei Jahre alt ist, könnte die Rheinländerin eine Pause von ihrem Job nehmen, ohne dabei große Abstriche bei ihrer künftigen Rente zu haben. Denn bis dahin wird ihrem Rentenkonto pro Jahr ein Entgeltpunkt für die Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Das bringt nach den ab Juli geltenden Werten einen Rentenanspruch von insgesamt rund 86 Euro pro Monat — jeweils für drei Kindererziehungsjahre gerechnet. Für Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden ab Juli 2014 bis zu 57 Euro anerkannt.
Eltern haben die freie Wahl, wie sie die 36 Kindererziehungsmonate für die Rente unter sich aufteilen. Der Vater kann beispielsweise sechs Monate bekommen und die Mutter die restlichen 30 Monate. Eltern können auch mehrmals wechseln. So kann die Kindererziehungszeit auch genutzt werden, wenn ein Elternteil Lücken auf dem Rentenkonto hat. Diese Zeit gilt nämlich als Pflichtversicherungszeit.
Wer während der Kindererziehungsjahre nebenher sozialversichert arbeitet, erwirbt zusätzliche Ansprüche. Maximal werden einem Rentenversicherten pro Jahr allerdings nur gut zwei Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Wer also ein sehr hohes versicherungspflichtiges Einkommen hat, dem bringt die Erziehungszeit wenig oder gar nichts. Verdient ein Elternteil ohnehin überdurchschnittlich, sollte er die Erziehungszeit aus finanzieller Sicht besser dem anderen Teil überlassen.
Unterdurchschnittlich verdienende Eltern profitieren bei der Rentenversicherung, bis ihr jüngstes Kind zehn Jahre alt ist. Wenn ein Elternteil sozialversichert beschäftigt ist, aber weniger als der Durchschnitt aller Versicherten verdient, wird sein Einkommen für die spätere Rentenberechnung hochgewertet.
Britta H. kann etwa im September 2015 nach drei Jahren Erziehungszeit wieder in ihren alten Job zurückkehren — aber nur in Teilzeit. Dort wird sie rund 1900 Euro brutto im Monat verdienen. Das würde für die Rente nur etwa zwei Drittel eines Entgeltpunktes bringen. Doch ihr Einkommen wird für die spätere Rente um die Hälfte — also auf 2.850 Euro — aufgewertet. So wird ihr pro Jahr rund ein Entgeltpunkt gutgeschrieben. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie später beim Rentenantrag mindestens 25 Versicherungsjahre vorweisen kann.
Eine Sonderregelung gilt für Mütter oder Väter, die zwei oder mehr Kinder zwischen drei und zehn Jahren gleichzeitig erziehen. Ihnen wird in dieser Zeit auch ohne Berufstätigkeit für jedes Jahr der Kindererziehung ein Drittel Entgeltpunkt gutgeschrieben. Das bringt in den alten Ländern ein Rentenplus von bis zu 67 Euro. Red