Verfahren bei Versicherungsombudsmann kostenlos
Berlin (dpa/tmn) - Ein Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen ist für Verbraucher kostenlos. Lediglich eigene Ausgaben, zum Beispiel für Porto und Telefongespräche, müssen Verbraucher selbst tragen.
Einen Ombudsmann für Versicherungen kann man kostenlos in Anspruch zu nehmen. Darauf weist der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin hin. Helfen kann der Ombudsmann bei Beschwerden zu Hausrat-, Gebäude-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen, genauso wie bei Unfall-, Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Sind Verbraucher mit einer Entscheidung ihrer Versicherung nicht einverstanden, sollten sie sich zunächst an diese wenden. Erst wenn keine Einigung gefunden werden konnte, sollte der Versicherungsombudsmann eingeschaltet werden. Bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro kann der Schlichter für die Unternehmen verbindliche Entscheidungen treffen, bei höheren Streitwerten bis zu 100 000 Euro spricht er eine Empfehlung aus.
Ein wichtiger Vorteil: Für die Dauer des Verfahrens verjähren etwaige Ansprüche nicht. Sind Kunden mit der Entscheidung des Ombudsmanns nicht zufrieden, können sie sich danach an ein Gericht wenden.