Fahren ohne Führerschein: Anspruch auf Rente kann verloren gehen
Gießen (dpa/tmn) - Ein schwerer Unfall. Wer danach seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat nicht immer ein Recht auf eine Erwerbsminderungs-Rente. In einem Fall wurde diese verwehrt, weil derjenige keine Fahrerlaubnis dabei hatte und mit Alkohol im Blut unterwegs war.
Wer im Auto ohne Führerschein unterwegs ist, riskiert viel. So verliert ein Arbeitnehmer, der aufgrund eines Verkehrsunfalls nicht mehr erwerbsfähig ist, seinen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn er betrunken und ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Das entschied das Sozialgericht Gießen (Az.: S 4 R 158/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
In dem verhandelten Fall hatte sich ein 28-jähriger Mann bei einem Unfall schwer verletzt. Seinen Beruf kann er daher nicht mehr ausüben. Deshalb beantragte er bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen eine Rente wegen Erwerbsminderung. Der Mann hatte allerdings zum Unfallzeitpunkt keine Fahrerlaubnis und darüber hinaus 1,39 Promille Alkohol im Blut. Daher wurde er zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Rentenversicherung lehnte den Rentenantrag ab. Sie begründete dies damit, dass sie eine Rente verweigere, wenn jemand sich die gesundheitliche Beeinträchtigung durch eine Handlung zugezogen habe, für die er gerichtlich verurteilt worden sei.
Die Rente bekommt der Mann nicht, entschied das Gericht. Der Versicherungsfall sei eingetreten, als der Mann eine strafbare Handlung begangen habe. Dabei habe zwischen Straftat und Versicherungsfall auch ein ursächlicher Zusammenhang bestanden. Wäre der Mann nicht betrunken und ohne Führerschein gefahren, wäre es auch nicht zu dem Unfall gekommen. Schwere Strafverstöße dürften auch nicht durch Sozialversicherungsleistungen belohnt werden.