Widerrufsbelehrung häufiger bei kleinen Geldinstituten fehlerhaft
Hamburg (dpa/tmn) - Wer ein Immobiliendarlehen vor der vereinbarten Laufzeit ohne zusätzliche Kosten beenden möchte, sollte auf die Widerrufsbelehrung achten. Sind die Klauseln fehlerhaft, hat der Kunde meist gute Karten.
Manche Immobiliendarlehen können wegen einer falschen Widerrufsbelehrung noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen werden. Kunden haben so die Möglichkeit, teure Kredite ohne oder nur mit geringen Kosten vorzeitig abzulösen, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg. Denn ist die Widerrufsbelehrung eines Vertrages falsch, startet die Widerrufsfrist nicht, und der Widerruf kann jederzeit erklärt werden.
Bei kleineren Geldinstituten seien die Klauseln häufiger fehlerhaft als bei Großbanken, haben die Verbraucherschützer beobachtet. Daher zeigen sich vor allem kleinere Kreditinstitute vergleichsbereit. Kreditnehmer sollten daher das Gespräch suchen. So können sie ihre Immobiliendarlehen vorzeitig beenden, Vorfälligkeitsentschädigungen reduzieren oder neue Kreditverträge mit günstigerem Zinssatz schließen.