Sepa-Umstellung: Bei Einkommensteuererklärung 2013 Iban angeben
Berlin (dpa/tmn) - Es gab eine Verzögerung, doch ab dem 1. August wird der Zahlungsverkehr auf Sepa umgestellt. Statt Kontonummer und Bankleitzahl muss in der Steuererklärung 2013 deswegen der Iban angegeben werden.
Für die meisten Steuerzahler lohnt es sich: Rund 860 Euro bekommen Arbeitnehmer im Durchschnitt zurück, wenn sie ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Wer bei seiner Steuererklärung für 2013 die Daten aus dem Vorjahr übernimmt, sollte die Umstellung auf den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr Sepa beachten. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.
Das heißt: Statt wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl muss nun die Iban angegeben werden. Diese „International Bank Account Number“ setzt sich aus der Kontonummer und der Bankleitzahl zusammen. Zusätzlich enthält die Iban den einheitlichen Ländercode (DE steht für Deutschland) und eine zweistellige Prüfzahl, die für jede Iban berechnet wird.
Ursprünglich sollte der einheitliche Zahlungsverkehr bereits zum 1. Februar umgestellt werden. Der offizielle Start wurde aber auf den 1. August verschoben. Spätestens ab diesem Stichtag müssen Verbraucher und Unternehmen im Geldverkehr dann die neuen Zahlen verwenden.