Tipps für bares Geld: Abgeltungsteuer überprüfen lassen
Berlin (dpa/tmn) - Auf Zinsen und Dividenden zahlen Anleger automatisch Abgeltungssteuer. Ob sie zu viel Geld abgeben, können sie vom Finanzamt prüfen lassen. Dafür müssen sie nur ein paar Häkchen setzen.
Setzen Steuerzahler in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung Kreuze an den entsprechenden Stellen, können sie das Finanzamt überprüfen lassen, ob möglicherweise zu viel Steuern gezahlt wurden. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin. Ein Überblick:
Sparerfreibetrag: Jedem Sparer steht ein Freibetrag von 801 Euro (bei Verheirateten 1602 Euro) zu. Wurde dieser Freibetrag nicht ausgeschöpft, lohnt sich eine Überprüfung durch den Fiskus. Gleiches gilt, wenn der Freibetrag ungünstig auf verschiedene Konten verteilt wurde. Denn Gewinne und Verluste verschiedener Kreditinstitute werden nicht miteinander verrechnet.
Steuersatz:Bei der Abgeltungsteuer gilt ein Standardtarif von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer. Steuerpflichtige mit geringem steuerpflichtigem Einkommen können beantragen, dass ihre Kapitalerträge dem persönlichen Steuersatz unterworfen werden. Ein Risiko besteht nicht: Ist die Abgeltungsteuer am Ende doch vorteilhafter, bleibt es dabei.
Steuervorteile:Arbeitnehmer können einen zusätzlichen Steuervorteil erhalten. Wenn sie keine weiteren Nebeneinkünfte haben, bleiben Kapitalerträge über den Sparerpauschbetrag hinaus bis zu 410 Euro völlig steuerfrei und bis zu weiteren 820 Euro teilweise. Anleger über 64 Jahre können mit der Steuererklärung außerdem ihren Altersentlastungsbetrag bis zu 1900 Euro geltend machen.