Frankfurt. Das können Sie bei Zugverspätungen fordern
Frankfurt · Keine Scheu vor Formularen: Je nach Dauer haben Kunden unterschiedliche Möglichkeiten.
Immer mehr Bahnkunden fordern wegen Zugverspätungen eine Entschädigung. Wie das geht und welche Rechte die Fahrgäste noch bei Verspätungen und Zugausfällen haben:
Ab 20 Minuten
Wenn Bahnreisende erwarten können, dass ihr Zug den Zielbahnhof mit einer Verspätung von mehr als 20 Minuten erreichen wird, verfällt die Zugbindung. Quellen dafür sind beispielsweise die Verspätungsangaben im Internet, in der Bahn-App, auf den Anzeigetafeln und in den Durchsagen.
Betroffene dürfen dann den nächstbesten, aber auch spätere Züge nehmen und sind nicht mehr an eine bestimmte Route gebunden. Wer einen teureren Zug nimmt (zum Beispiel statt des Regionalexpresses einen ICE), muss zunächst ein neues Ticket kaufen oder einen Aufpreis zahlen. Das bezahlte Geld kann er sich später aber wieder erstatten lassen. Länder-Tickets, das Schönes-Wochenende-Ticket und das Quer-durchs-Land-Ticket sind von der Regelung ausgenommen.
Ab 60 Minuten
Wer mit einer Verspätung von mehr als einer Stunde am Ziel ankommen dürfte, kann die Reise nicht antreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen. Bahnreisende, die schon unterwegs sind, können die Reise abbrechen und sich einen Anteil des Preises auszahlen lassen – oder zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und den gesamten Preis zurückfordern. Wer sich entschließt, trotzdem weiter zu fahren, hat Anrecht auf Erstattung eines Viertels des Fahrtpreises. Ab zwei Stunden Verspätung ist es die Hälfte. Für Zeitkarten und regionale Angebote gibt es Pauschalen.
Entschädigung einfordern
Um eine Entschädigung zu bekommen, müssen sich Betroffene ein Fahrgastrechte-Formular besorgen und ausfüllen. Das Formular wird manchmal im Zug ausgeteilt, ansonsten bekommen die Fahrgäste es an der Information, im Reisezentrum oder im Internet zum Selbstausdrucken. Anschließend müssen sie es zusammen mit der Fahrkarte oder einer Kopie bei einem Reisezentrum der Bahn abgeben, oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main schicken. Das Servicecenter hat dann 28 Tage Zeit, den Antrag zu bearbeiten.
Kunden können Entschädigungen noch bis zu einem Jahr nach der Verspätung verlangen. Die Bahn empfiehlt, sich die Verspätung von einem Schaffner oder dem Personal an einer Information auf dem Formular bestätigen zu lassen. Bei Zeitkarten sowie Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung ist das Pflicht. In den letzten beiden Fällen muss die Originalfahrkarte eingereicht werden. Entschädigungsbeträge von weniger als vier Euro werden nicht ausgezahlt. Wer mit einer Entscheidung des Servicecenters nicht einverstanden ist, kann sich an eine Schlichtungsstelle wenden.
Verfallene Reservierung
Haben Bahnreisende die 4,50 Euro für eine Reservierung investiert und fehlt dann der Wagen oder der ganze Zug fällt aus, so können sie sich das Geld wieder zurückholen. Dafür müssen sie das Fahrgastrechte-Formular sowie Originale des Fahrscheins und der Reservierung einreichen.