Instagram-Post Verbotene Werbung? - Entscheidung im Influencer-Prozess mit Cathy Hummels Ende April
München · Die unter dem Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs verklagte Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels muss noch zweieinhalb Monate auf die Entscheidung des Gerichts warten.
Das Münchner Landgericht will seine Entscheidung über die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels am 29. April bekannt geben. Das kündigte die Vorsitzende Richterin Monika Rhein am Montag nach der mündlichen Verhandlung an.
Der Verband hat Hummels verklagt, weil sie in gut einem Dutzend Instagram-Beiträgen für ihre 465 000 Follower die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung genannt und die Webseiten der Unternehmen verlinkt hatte. Der in Berlin ansässige Verband wirft ihr deswegen unerlaubte Werbung vor.
„Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, sagte Hummels nach der Verhandlung. Ihr Argument: Sie habe für diese Beiträge keine Gegenleistungen der Hersteller erhalten, weswegen es sich aus ihrer Sicht auch nicht um Werbung handelt.
Die Vorsitzende Richterin ließ durchblicken, dass auch sie Zweifel an der Argumentation der Kläger hat. In traditionellen Medien seien Hinweise auf Produkte erlaubt, und den Followern sei klar, dass es sich bei Hummels' Instagram-Account um keine private, sondern eine kommerzielle Aktivität handle. „Dass Frau Hummels - bei aller Liebe - nicht mit 465 000 Menschen auf der Welt befreundet sein kann, ist ziemlich klar.“
Der Verein ist unter Wettbewerbsrechtlern für Abmahnungen und Klagen bekannt. Neben Hummels hat der Verband in den vergangenen Monaten auch Fitness-Model Pamela Reif und andere Influencer in Rechtsstreitigkeiten verwickelt.