Debatte um Bewertungsreserven - Was Versicherte wissen sollten

Stuttgart (dpa/tmn) - Lebensversicherungen sind weit verbreitet. Rund 90 Millionen Verträge gibt es in Deutschland. Für deren Besitzer häuften sich in der Vergangenheit die schlechten Nachrichten wie sinkende Überschussbeteiligungen oder gekürzte Garantiezinsen.

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„Jetzt wollen Versicherer und Gesetzgeber auch noch die Bewertungsreserven neu verteilen“, erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Einige Kunden müssen sich möglicherweise auf Kürzungen ihrer Leistungen einstellen.

Der Hintergrund: Lebensversicherer legen das Geld ihrer Kunden am Kapitalmarkt an. Dadurch erwirtschaften sie Zinserträge und Kursgewinne, die sie ihren Kunden gutschreiben. „Bewertungsreserven sind im Grunde nichts anderes als noch nicht realisierte Gewinne durch Kurssteigerungen, etwa von Aktien oder Anleihen“, erklärt der Finanzexperte.

Auch an diesen Gewinnen müssen die Versicherungsnehmer bislang angemessen beteiligt werden. „Die Versicherer wollen das aber ändern“, erläutert Nauhauser. Der Grund: Sie haben Kunden, die vor vielen Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, hohe Zinsen versprochen. „Diese können die Versicherer aber derzeit selbst kaum erwirtschaften.“

Was würde eine Änderung der Beteiligung an Bewertungsreserven für Kunden bedeuten? „Die mögliche Ablaufleistung kann um einige Prozentpunkte sinken“, erklärt Nauhauser. „Welche Summe im Einzelnen auf dem Spiel steht, können die Kunden von ihrem Versicherer erfragen.“ Für einige Kunden kann es sinnvoll sein, die Versicherung vor einer Gesetzesänderung zu kündigen. „Das betrifft vor allem Verbraucher, deren Vertrag in naher Zukunft, also in wenigen Jahren, ausläuft.“

Ob eine Kündigung wirklich vorteilhaft ist, hängt aber auch davon ab, ob und wie der Gesetzgeber die Beteiligung an den Bewertungsreserven ändert. „Betroffene sollten daher die Debatte aufmerksam verfolgen und sich bereits jetzt über den Stand der Bewertungsreserven in ihrem Vertrag und ihre Kündigungsfristen informieren“, empfiehlt Nauhauser.