Den richtigen Vertragsanwalt finden
Berlin (dpa/tmn) - Die Suche nach dem richtigen Anwalt ist nicht immer leicht. Viele Rechtsschutzversicherungen verfügen über ein Netzwerk an Anwälten, das ihre Kunden in Anspruch nehmen können. Doch Mandanten sollten abwägen: Der Vertragsanwalt kann in Konflikte geraten.
Die Auswahl ist groß. Rund 150 000 Rechtsanwälte gibt es in Deutschland. Für manchen Mandanten kann das ein Problem sein, denn wie soll er aus diesem Heer den passenden Anwalt für sein Problem finden? Hilfe bekommen Verbraucher unter anderem von ihrer Rechtsschutzversicherung.
„Viele Menschen rufen bei der Hotline ihrer Rechtsschutzversicherung an und holen sich dort Rat“, sagt Herbert Peter Schons, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin. In der Regel bekommen Kunden dort auch die Adresse eines Rechtsanwalts, mit dem die Versicherung eng zusammenarbeitet. Allerdings ist der Vertragsanwalt nicht in jedem Fall der optimale Rechtsbeistand.
Viele Rechtsschutzversicherungen verfügen über ein Netzwerk von Anwälten und Kanzleien. „Ein solches Netzwerk kann den Unternehmen helfen, die Kosten niedrig zu halten“, erklärt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Denn die Anwälte seien Spezialisten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet und zudem mit den Arbeitsabläufen der Versicherungen vertraut, was zu kürzeren Abstimmungswegen führe.
Für die Verbraucher sei diese enge Zusammenarbeit zwischen Rechtsschutzversicherungen und Vertragsanwälten daher auch grundsätzlich positiv, findet Monika Maria Risch, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV. Ein Anruf bei der Hotline könne Versicherungsnehmern Orientierung geben. Das gelte insbesondere dann, wenn sie bisher noch nie anwaltliche Hilfe benötigten. Eine Einschätzung, die GDV-Experte Lübke teilt: „Die Kunden schätzen es, dass sie einen Anwalt empfohlen bekommen und nicht selbst einen geeigneten Rechtsbeistand suchen müssen.“
Möglicherweise kann es sogar einen finanziellen Vorteil für die Kunden haben, zu einem Vertragsanwalt zu gehen. Manche Unternehmen würden in einzelnen Fällen schon mal auf die Selbstbeteiligung verzichten, weiß Peter Schons. In anderen Fällen werde auf eine Beitragserhöhung nach einem Schadensfall verzichtet, wenn ein Vertragsanwalt eingeschaltet wird. „Für Kunden kann das ein hoher Anreiz sein“, sagt Schons. „Wer 150 Euro sparen kann, wird das in der Regel auch machen.“
Allerdings muss ein Vertragsanwalt nicht immer die beste Wahl sein. „Problematisch wird es immer, wenn es zu Konflikten mit der Versicherung kommen kann“, erklärt Fachanwältin Risch. So habe ein Mandant kürzlich ein Problem mit seinem Vermieter gehabt und deswegen Rechtsberatung in Anspruch genommen. Die Rechtsschutzversicherung will die Kosten jedoch nicht übernehmen, weil ihrer Ansicht nach für solche Fälle kein Versicherungsschutz besteht.
Für einen Anwalt aus dem Netzwerk einer Versicherung könne ein solcher Fall zum Problem werden, sagt Risch. „Der Anwalt steht zwischen Baum und Borke.“ Zum einen müsse er dem Mandanten raten, gegebenenfalls auf dem Rechtsweg gegen den Versicherer vorzugehen, damit er eine gerichtliche Klärung herbeiführen kann. Andererseits dürfte der Vertragsanwalt an der Führung eines solchen Prozesses gehindert sein, da er ja selbst einen Vertrag mit dem Rechtsschutzversicherer habe.
Auch in anderen Fällen könne ein Vertragsanwalt in Konflikte geraten, erklärt DAV-Vize Schons. Denn die Unternehmen seien daran interessiert, Verfahren nicht zu sehr in die Länge zu ziehen. Damit komme der Mandant zwar zu seinem Recht. Möglicherweise hätte er aber mit einer zusätzlichen Schadenersatzklage mehr rausholen können.
Vertragsanwälte können für Kunden aber auch Vorteile haben. „Die Rechtsschutzversicherer stellen an Rechtsanwälte, die sie in ihr Empfehlungsnetzwerk aufnehmen, hohe Qualitätsanforderungen“, erklärt Lübke. Einige Unternehmen verlangen etwa, dass Vertragsanwälte auch kleinere Fälle annehmen, ihren Mandanten innerhalb einer bestimmten Frist Antworten auf Anfragen geben oder dass immer mehrere Anwälte in der Kanzlei sind, so dass stets einer von ihnen erreichbar ist.
Versicherte sollten daher abwägen, ob sie den empfohlenen Vertragsanwalt aufsuchen oder sich einen eigenen Rechtsvertreter suchen. „Grundsätzlich gilt das Recht der freien Anwaltswahl“, sagt Christian Lübke vom GDV. „Das heißt, dem Versicherungsnehmer steht es frei, den Rechtsanwalt seiner Wahl zu mandatieren.“