Keine Angst vor Pleite der Fondsgesellschaft
Berlin (dpa/tmn) - Anleger müssen sich nicht vor einer Pleite ihrer Fondsgesellschaft fürchten. Investmentfonds gelten als gesetzlich geschütztes Sondervermögen, wie der Bundesverband deutscher Banken in Berlin erklärt.
Im Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft gehe das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse ein, sondern bleibe eigenständig erhalten, erklärt der Bundesverband. Das Recht zur Verwaltung des Vermögens geht auf die Depotbank über, wie der Verband weiter erklärt. Sie könne den Investmentfonds abwickeln und den Erlös an die Anleger verteilen - oder ihn mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) an eine andere Kapitalanlagegesellschaft übertragen. In jedem Fall könne der Anleger weiterhin über seine Fondsanteile verfügen.