Der Chef hilft: Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich oft
Berlin (dpa/tmn) - Wer als Rentner seinen Lebensabend genießen will, muss sich beizeiten finanziell wappnen. Beim Sparen hilft häufig auch der Arbeitgeber. „Betriebliche Altersversorgung“ (bAV) heißt das Schlüsselwort.
Dieses Modell kann für Beschäftigte lukrativ sein.
Das Arbeitsleben war lang genug, jetzt kommt der wohlverdiente Ruhestand. Endlich ist Zeit für Vergnügungen, die in den zurückliegenden Jahrzehnten einfach zu kurz gekommen sind. Damit solche Aktivitäten aber nicht am fehlenden Geld scheitern, sollte rechtzeitig Vorsorge getroffen werden. Eine Variante ist die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV.
Klassischerweise sind Betriebsrenten eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Er selbst legt die Höhe des Betrags fest, den er für seinen Mitarbeiter zurücklegt. „Die bAV wird traditionell zur Bindung und Motivation von Mitarbeitern genutzt“, erklärt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Seit Januar 2002 gibt es für gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer aber auch die Möglichkeit, selbst das Zepter in die Hand zu nehmen: Sie können von ihrem Chef eine betriebliche Altersversorgung verlangen, wenn sie dafür auf Entgelt verzichten.
Konkret bedeutet das, dass ein bestimmter Teil vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers direkt in die bAV fließt. „Möglich ist auch, dass nur das Urlaubs- und/oder das Weihnachtsgeld verwendet werden“, sagt Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba) in Berlin. Der Vorteil der bAV für den Arbeitnehmer: Das zu versteuernde Einkommen sinkt, und auch die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung werden niedriger. „Auf eine solche betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch“, betont Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW.
Entweder finanziert der Chef die Beiträge für die Betriebsrente allein oder der Beschäftigte. Grundsätzlich existiert auch die Option, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge gemeinsam aufbringen. Egal wie - für Beschäftigte ist ihr Anteil abgabenfrei. Dabei gibt es allerdings Höchstgrenzen. Nach dem Einkommenssteuergesetz dürfen vom Grundsatz her die Beiträge im Kalenderjahr vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen.
„Über welchen Weg konkret die betriebliche Altersversorgung erfolgt, entscheidet der Arbeitgeber“, sagt Stiefermann. Grundsätzlich gibt es fünf Möglichkeiten: Direktzusage der Firma an den Beschäftigten, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. „Weit verbreitet ist die Direktversicherung“, ergänzt Hasso Suliak. Dabei handelt es sich um eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Beschäftigten abschließt. In vielen Branchen existieren Versorgungswerke. Sie verwalten das Geld aus der bAV nicht selbst, sondern arbeiten mit großen Versicherungsgesellschaften zusammen.
Doch bei allen Vorteilen insgesamt bei der bAV - geschenkt gibt es sie nicht. Zumindest nicht vom Staat. Zwar wird der Arbeitnehmer in der Ansparphase entlastet, dafür aber in der Rentenzeit belastet. Auf die Rente im Rahmen der bAV werden nämlich Steuern und Sozialabgaben fällig. „Das bedeutet, dass der allgemeine Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung vom zukünftigen Rentner alleine gezahlt wird, sofern er in der Rentenphase gesetzlich krankenversichert ist“, erläutert Scherfling. Ist der Rentner privat krankenversichert, zahlt er auf die bAV lediglich Steuern.
Ob sich die bAV rechnet, muss im Einzelfall geprüft werden. Wer einen Teil seines Einkommens zum Vorsorgesparen verwendet, schmälert die monatlich zur Verfügung stehenden Mittel. Ralf Scherfling weist darauf hin, dass die Sozialabgabenfreiheit der Sparbeiträge auch bedeutet, „dass die gesetzliche Rente geringer“ ausfällt. „In Zweifelsfällen sollten sich Verbraucher professionell beraten lassen“, empfiehlt Stiefermann.