Fordern und mahnen — Außenstände zügig eintreiben

Celle (dpa/tmn) — Außenstände können Verbraucher ebenso wie Praxen und Betriebe finanziell in die Klemme bringen. Mit Hilfe legaler Tricks und Gesetze können Forderungen geltend gemacht werden, um dem entgegenzuwirken.

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Das Auto ist an den Nachbarn verkauft. Der Zahnarzt hat die neue Brücke eingepasst, der Anstreicher die Wohnung aufgepeppt. Das Problem: Weder Käufer noch Patient noch Auftraggeber zahlen. Wie kommen die Betroffenen in solchen Fällen an ihr Geld?

Wer eine Forderung durchsetzen will, muss bereits im Vorfeld eines Geschäfts daran denken. Die Juristen Kerstin Diercks-Harms aus dem niedersächsischen Celle hat deshalb einen einfachen Rat: Möglichst nie ohne schriftlichen Vertrag arbeiten, in dem die Zahlungsmodalitäten festgehalten sind. Und wer - wie häufig unter Freunden und Bekannten - mündliche Vereinbarungen trifft, tut gut daran, einen Zeugen an seiner Seite zu haben.

Grundsätzlich sollten vollständiger Name, Anschrift, Adresse, Telefon- und Mailadresse sowie die Bankverbindung des Interessenten notiert werden. Im Geschäftsleben gehört das zu den Mindestangaben — ohne die dürfte es später sehr schwierig werden, Ansprüche einem säumigen Schuldner gegenüber durchzusetzen.

Clevere Geschäftsleute und Verbraucher setzen bereits in den Rechnungen eine Zahlungsfrist. Das kann ein präzises Datum sein oder eine bestimmte Zeitspanne, etwa „zahlbar sofort“ oder „zahlbar innerhalb von zwei Wochen“. „Wenn die Frist verstreicht, ist der Schuldner schon in Verzug“, erläutert Diercks-Harms.

Im Unterschied zu gewerblichen Schuldnern müssen laut Gesetz Verbraucher in der Rechnung daraufhin hingewiesen werden, dass sie bei Verpassen des Zahlungsziels oder der 30-Tage-Frist in der Regel in Verzug kommen. An diese Vorschrift sind nicht nur Privatleute untereinander gebunden, sondern zum Beispiel auch Handwerker, wenn sie im Auftrag privater Kunden anpacken.

Wenn sich nach Ablauf der Zahlungsfrist nichts tut, haben Gläubiger im Prinzip drei Optionen, die Außenstände einzufordern: entweder mahnen, direkt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder zunächst auf eigene Kosten einen Anwalt oder ein Inkassobüro beauftragen. Der Erfahrung nach entscheiden sich die meisten zunächst für eine Mahnung. Die kann jeder selbst formulieren.

Wichtig ist dem Fachbuchautor Thomas Wedel zufolge die klare Aufforderung, den geschuldeten Betrag zu zahlen. Eine Frist muss nicht, kann aber gesetzt werden. An die überfällige Zahlung können Gläubiger sowohl schriftlich als auch mündlich erinnern, was mit Blick auf gewachsene Kundenbeziehungen manchmal angebracht sein kann.

Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann praktisch jeder Gläubiger beantragen — unabhängig davon, ob er gemahnt hat oder nicht. Weder ein Anwalt noch ein bestimmter Betrag sind erforderlich. Voraussetzung sei lediglich eine verlangte feste Summe; theoretisch könne es auch um nur fünf Euro gehen, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Das Online-Verfahren läuft über die von den Bundesländern eingerichteten zentralen Mahngerichte. Sie haben für das automatische Verfahren ein einheitliches Formular entwickelt, in das Gläubiger ihre Forderung und Angaben zum Schuldner interaktiv eintragen. „Der wird vom Gericht informiert und kann dann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen oder zahlen einlegen“, erläutert Verbraucherschützerin Miriam Rusch. Dafür bleiben zwei Wochen Zeit.

Passiert weder das eine noch das andere, erlässt das Mahngericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem in der Hand kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung und dann einen Gerichtsvollzieher in Gang setzen. Die Kosten eines Mahnbescheids hängen Rusch zufolge von der Höhe der jeweiligen Forderung ab.

Literatur:

Kerstin Diercks-Harms: Forderungen erfolgreich einziehen. So kommen Sie zu Ihrem Geld, C.H. Beck-Verlag, München 2012, 24,90 Euro, ISBN-13: 9783406631856

Thomas Wedel: Außenstände professionell einfordern, Walhalla-Verlag, Regenburg 2010, 9,95 Euro, ISBN-13: 9783802938399

Thomas Wedel: Mahnbriefe geschickt formulieren. Musterbriefe, Textbausteine, Mahnstrategien, Walhalla-Verlag, Regenburg 2009, 9,95 Euro, ISBN-13: 9783802938245