Die Deutschen reklamieren gerne
Besonders oft sind Urlauber mit dem Flug unzufrieden.
Düsseldorf. Die Deutschen klagen ja angeblich gerne. Und wenn es um den Urlaub geht, stimmt das auch. Es gehört fast dazu, über kaltes Essen, verdreckte Strände und zu kleine Zimmer zu meckern. „Manche sagen sogar: Gar nicht schlecht, wenn was schief läuft“, sagt Prof. Ernst Führich. Denn der deutsche Tourist verlangt vom Veranstalter nur zu gern sein Geld zurück. Das ist oft voll und ganz berechtigt, oft auch nicht — und meistens gar nicht so einfach.
Im Laufe der Jahre seien die Veranstalter sensibler geworden, sagt Beate Wagner, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW — vor allem, wenn es um einen geringen Streitwert geht. Dann überlegten sie heute gründlich, ob es sich lohnt, sich dafür vor Gericht zu streiten und so einen Kunden endgültig zu vergraulen.
Besonders oft sind Urlauber mit dem Flug unzufrieden. Das liege auch daran, dass die Rechtsprechung noch so sei wie in den Zeiten, als es noch keine Billigflieger gab, kritisiert Wagner. Verbraucherfeindlich sei zum Beispiel, dass Urlauber Verspätungen von weniger als vier Stunden hinzunehmen haben.
Streit gibt es häufig, weil die Kunden nicht wissen, dass An- und Abreisetage nicht als Urlaub gelten. Rechtlich gesehen ist es in Ordnung, wenn sich die Flugzeiten kurzfristig ändern — im schlimmsten Fall so, dass die Urlauber am ersten Tag erst abends ankommen und am letzten früh morgens starten. Ansprüche entstehen dadurch nicht.
Regelmäßig beklagen sich Reisende auch über das Hotel. Gerichte verlangen aber von Kunden durchaus, dass sie den Katalog gründlich lesen und sich Gedanken machen: „Wenn dort steht, es sei eine ‘internationale Anlage’, dann kann ich mich nicht darüber beschweren, dass es dort viele Urlauber aus anderen Ländern gibt“, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.