Die Grauzone ist groß - Wo Schwarzarbeit anfängt
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wo fängt Schwarzarbeit an? Wenn ein Handwerker ohne Rechnung arbeiten will, ist das eindeutig. Was aber, wenn der Nachbar im Garten hilft oder der Freund beim Hausbau? Die Frage ist, wo Gefälligkeit aufhört und Schwarzarbeit anfängt.
Es ist Schwarzarbeit, wenn ein Handwerker ohne Rechnung arbeitet. Aber was ist mit dem Nachbarn, der Fliesenleger ist und abends hilft? Oder mit dem Schwager, einem Klempner? Übernehmen sie Bauarbeiten oder Reparaturen am Haus, ist das Schwarzarbeit, wenn sie dafür etwas bekommen. Denn für die Frage, wo Gefälligkeit aufhört und Schwarzarbeit anfängt, ist letztlich entscheidend: „Geht es hier um das Helfen oder um das Geld?“, erläuterte Martin Schafhausen, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
„Schwarzarbeit ist es ganz sicher und ohne Zweifel, wenn Gewerke errichtet werden“, sagte der Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main. Wie etwa in dem Fall, der am Donnerstag (1. August) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt wurde: Hier wurde eine Hofeinfahrt gepflastert. Immer da, wo für Leistung eine Gegenleistung versprochen werde, müsse ordentlich abgerechnet und an die Steuern sowie teils auch Sozialversicherungsbeiträge gedacht werden.
Was aber ist, wenn die Gegenleistung ein Essen statt einer Bezahlung in Scheinen ist? „Ist es mal eine punktuelle Geschichte, und man zeigt sich dankbar durch ein Essen, dann ist das in aller Regel unproblematisch“, sagt Schafhausen. „Aber eben auch nur in aller Regel.“ Die Grenze zur Schwarzarbeit werde überschritten, wenn der Nachbar zum Beispiel mit größerem Aufwand das Auto repariert: „Wenn es nicht darum geht, nach der Birne zu gucken, sondern mal eben der Motor ein- und ausgebaut werden muss, und man normalerweise viele hundert Euro für den Dienst in die Werkstatt tragen muss.“
Die Folgen solcher Schwarzarbeit können schwerwiegend sein: „Ich mache mich strafbar, das ist Steuerhinterziehung.“ Im Ernstfall müssen Steuern und Sozialabgaben nachbezahlt werden. Es drohe auch ein Bußgeld und wegen Erschleichens von Sozialhilfeleistungen eine Strafanzeige. Welche Folgen das auch haben kann, zeigt die aktuelle Rechtsprechung: „Wenn der Hof schlecht gepflastert ist, habe ich keine Gewährleistungsansprüche“, betont der Rechtsanwalt.
Niemand muss sich übrigens Sorgen um Schwarzarbeit machen, solange es um spontane Hilfe geht: „Wenn die Nachbarin dem Nachbarsbub, der die Hecke geschnitten hat, fünf Euro für ein Eis in die Hand drückt, ist das noch sicher keine Schwarzarbeit.“