Kleine Unterbrechungen auf Arbeitsweg sind unfallversichert
Halle (dpa/tmn) - Auf dem Weg zur und von der Arbeit ist man gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch, wenn der Weg kurz unterbrochen wird, zum Beispiel für die Verabschiedung vom eigenen Hund.
Verletzt man sich etwa bei der Verabschiedung des eigenen Hundes auf dem Weg zur Arbeit, gilt das als Wegeunfall. Über ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Az.: L 6 U 12/12) informiert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Fall: Ein Mann verließ morgens sein Haus, um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Er pfiff nach seinem Hund, der angerannt kam und ihn versehentlich umstieß. Dabei verletzte sich der Hundehalter am Knie. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, weil das Verabschieden vom Hund nicht zum versicherten Arbeitsweg gehöre.
Die Richter sahen das anders. Nach ihrer Auffassung habe sich der Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit ereignet. Die Verabschiedung vom Hund sei nur eine unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitswegs. Dabei gelte noch der Unfallschutz.