Das können sie mit Hilfe von Mietverträgen und Nachweisen über anfallende Kosten für die Haushaltsführung, erklärt Bernhard Lauscher vom Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße. Steuern sparen können dabei auch Beschäftigte, die unentgeltlich bei ihren Eltern wohnen und zum Arbeiten in eine andere Stadt pendeln, wie sich aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) ergibt (Aktenzeichen: VI R 87/10).
In so einem Fall wird die steuerliche Begünstigung aber nur gewährt, wenn Ledige sich nachweislich an den laufenden Kosten zur Haushaltsführung etwa für eine Wohnung im Haus der Eltern beteiligen. Ausgaben, die durch eine berufsbedingte doppelte Haushaltsführung entstehen, sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Bei verheirateten Paaren ist in der Regel die gemeinsame Wohnung der Lebensmittelpunkt.