Fahrtenbuch muss präzise Angaben enthalten
München (dpa) - Ein aus steuerlichen Gründen geführtes Fahrtenbuch muss präzise Angaben enthalten. Dazu gehören nach Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH) grundsätzlich Angaben zu Ausgangs- und Endpunkt jeder einzelnen Fahrt.
Insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten müssen genau angegeben werden, heißt in einer am Mittwoch (23. Mai) in München veröffentlichten Entscheidung des (BFH). Es genüge dagegen nicht, Straßennamen anzugeben, auch wenn die Angaben nachträglich präzisiert werden, heißt es in dem Urteil vom 1. März dieses Jahres (VI R 33/10).
Die Klägerin, eine GmbH, wollte den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Dienstwagens an einen Geschäftsführer individuell auf der Grundlage von Fahrtenbüchern versteuern. Neben dem Datum enthielten die Bücher meist nur Ortsangaben wie Straßennamen, gelegentlich auch Namen von Kunden oder Angaben zum Zweck der Fahrt, außerdem den Kilometerstand und die gefahrenen Tageskilometer. Die Angaben ergänzte die GmbH nachträglich auf Grundlage eines handschriftlich geführten Tageskalenders. Das Finanzamt beurteilte das Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß, dagegen war die vor dem Finanzgericht erhobene Klage erfolgreich.
Das Finanzamt legte dagegen Revision ein und setzte sich durch, denn der BFH verwarf das Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß. Die Fahrten darin seien nicht vollständig aufgezeichnet worden.