Gericht: Münzsammlung wird auf Hartz- IV angerechnet
Kassel (dpa) - Jeder Hartz-IV-Empfänger muss all seine Vermögensgegenstände beim Jobcenter angeben. Haben diese einen gewissen Wert, werden sie auf die Leistungen des Amtes angerechnet. Dies geschieht auch, wenn sie mit Verlusten verkauft werden müssten.
Eine Briefmarken- oder Münzsammlung wird bei der Berechnung von Hartz IV angerechnet - auch wenn sie mit viel Verlust verkauft werden muss. Das hat das Bundessozialgericht am Mittwoch (23. Mai) in Kassel entschieden und die Revision eines Mannes aus Hannover zurückgewiesen (Aktenzeichen: B 14 AS 100/11 R). Die Münzsammlung des klagenden Mannes sei ein verwertbarer Vermögensgegenstand, sagte der Vorsitzende Richter.
Das Jobcenter Region Hannover hatte dem Bauingenieur 2005/2006 Arbeitslosengeld II für ein halbes Jahr nur als Darlehen gewährt und dies mit der Münzsammlung des Mannes im Wert von rund 21 000 Euro begründet. Der Bauingenieur aber verlangte die Hartz-IV-Leistungen als Zuschuss und klagte. Er argumentierte, ein Verkauf der Sammlung sei unwirtschaftlich, da er rund 27 000 Euro bezahlt habe. Auch in den Vorinstanzen war die Klage erfolglos gewesen.
Sein Rechtsanwalt sagte, eine Münzsammlung sei reine Liebhaberei und als Art der Anlage vergleichbar mit Immobilien. Bewohnt ein Hartz-IV-Empfänger eine eigene angemessene Wohnung, muss er diese nicht verkaufen, wenn dies nur mit erheblichem Wertverlust möglich ist. Den Argumenten des Anwalts folgte der Senat aber nicht. Bei frei handelbaren Vermögensgegenständen könne keine feste Grenze der Unwirtschaftlichkeit gezogen werden, betonte der Vorsitzende Richter.
Nach eigenen Angaben besaß der Mann rund 240 Münzen, darunter Taler aus dem 16. Jahrhundert. Etwa 50 Münzen habe er mit einem Verlust von rund 35 Prozent verkaufen müssen.