Überweist ein Anleger versehentlich mehrfach Geld auf ein Treuhandkonto, muss er dafür nicht haften. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden (Aktenzeichen: 304 O 320/11), wie die Rechtsanwalts-AG Nieding und Barth mitteilt. In dem Fall hatte ein 81-jähriger Anleger Genussrechte einer Unternehmensgruppe zeichnen wollen und den Online-Überweisungsantrag über 10 000 Euro irrtümlich doppelt ausgefüllt. Betrag und Verwendungszweck beider Transaktionen waren also identisch.
Der Fehler hätte dem Verwalter des Kontos auffallen müssen, urteilte das Gericht. Der Anleger müsse für seine eigene Nachlässigkeit nicht haften. Das Gericht verurteilte den Kontoverwalter, eine Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft, zur Rückzahlung der 10 000 Euro.