Tipps für Umgang mit Giro- und Kreditkarte
Berlin (dpa/tmn) - Ob Kredit- oder Girokarte: Viele Verbraucher setzen auf Plastikgeld. Dem Einsatz sind theoretisch keine Grenzen gesetzt. Vollkommen sicher sind die Karten allerdings nicht - deswegen sollten Verbraucher am Geldautomaten Vorsicht walten lassen.
Vor allem bei etwas größeren Beträgen zücken Kunden vermehrt die Karte: Nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes in Berlin zahlen fast 44 Prozent der Verbraucher Rechnungen zwischen 50 und 100 Euro mit Kredit- oder Girokarte. Schließlich ist die Kartenzahlung einfach und bequem. Dem Einsatz sind theoretisch keine Grenzen gesetzt. „Generell kann jeder Betrag mit Karte bezahlt werden“, erklärt Sylvia Schönke von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Viele Händler verlangen aber einen Mindestbetrag.“ Allerdings sollen bald auch kleine Beträge schnell und einfach mit der Karte bezahlt werden können. In einem Pilotprojekt testet die Deutsche Kreditwirtschaft derzeit im Großraum Hannover ein kontaktloses Bezahlverfahren. Der Vorteil: Für die Zahlung muss die Karte nur vor einen Terminal gehalten werden. Geheimzahl oder Unterschrift sind nicht nötig.
Bei Beträgen ab 20 Euro müssen die Kunden aus Sicherheitsgründen weiterhin ihre PIN im Kopf haben oder sich mit Unterschrift ausweisen. „Die Geheimnummer wird beim Electronic Cash-Verfahren der Deutschen Kreditwirtschaft, eine Unterschrift bei den Lastschriftverfahren des Handels gefordert“, erklärt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. „Bei ersterem findet nach Eingabe der PIN eine Online-Anfrage an die Bank statt, die Deckung des Kontos wird geprüft.“ Beim Lastschriftverfahren hingegen gibt der Kunde mit seiner Unterschrift die Einwilligung, dass der Rechnungsbetrag vom Konto abgebucht werden darf.
Oft entscheidet das Zufallsprinzip über PIN oder Unterschrift. Beim Bezahlen mit Kreditkarte hängt es davon ab, welche Kombination von Karte und Terminal aufeinandertreffen. „Die PIN-Eingabe ist bei zunehmend mehr Terminals in Deutschland erforderlich“, so Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE).
Doch trotz PIN oder Unterschrift - vollkommen sicher sind die Karten nicht. Immer wieder versuchten Kriminelle an die geheimen Daten zu gelangen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Bei den als Skimming bezeichneten Straftaten werden oft Geldautomaten in den Bankfilialen manipuliert. Die Betroffenen bemerken den Betrug vielfach erst, wenn das Konto schon leergeräumt ist.
Doch Kunden können sich schützen, denn manchmal genügt schon ein genauer Blick auf das Gerät. Sei am Karteneinzug ein wackliger Vorbau angebracht, sollten Kunden am besten einen Bankmitarbeiter informieren, empfehlen die Verbraucherschützer. Bei der Eingabe der PIN sollte zudem die Tastatur mit der Hand verdeckt werden. So könnten die Daten weder von einer anderen Person, noch von einer heimlich installierten Kamera abgefangen werden. Weitere Tipps bietet die Verbraucherzentrale NRW online.
Kunden sollten zudem regelmäßig einen Blick auf ihre Kontoauszüge werfen. „Nicht plausible Umsätze sollten sie umgehend bei ihrer Bank reklamieren“, empfiehlt Tanja Beller. „Lastschriften lassen sich in der Regel bis zu sechs Wochen nach Rechnungs- oder Quartalsabschluss zurückgeben.“ Kommt es zu einem Schaden, richtet sich die Haftungshöhe nach den zwischen dem Karteninhaber und der Bank vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei einem Verlust sollten Kunden ihre Karte sofort sperren lassen, um einen Missbrauch auszuschließen. „Am besten ist es, entweder direkt beim Kreditinstitut anzurufen oder die zentrale Sperrnummer 0 18 05/ 02 10 21“, sagt Tanja Beller. Außerdem bieten viele Kreditinstitute die Sperrrufnummer 116 116 an. Für Kreditkarten gibt es eigene Sperrnummern. Hilfreich ist ein SOS-Infopass mit allen wichtigen Telefonnummern. Möglich ist, die Karte vorübergehend sperren zu lassen. Hat man sie dann wiedergefunden, kann die Sperrung wieder aufgehoben werden.