Ehepartner ohne Einkommen können riestern

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Riester-Sparen ist auch für Verheirate möglich, die kein eigenes Einkommen haben. Einzige Bedingung ist, dass der Ehepartner in einen Riester-Vertrag einzahlt.

Wenn Ehepartner ohne Einkommen riestern, nennt sich das Huckepack-Riestern. Darauf macht die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften aufmerksam. Ohne selbst Beiträge einzuzahlen, bekommt demnach der Ehepartner die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr etwa im Rahmen Zuge eines Bausparvertrags.

Auch die Kinderzulage steht den Huckepack-Sparern zu. Sie wird automatisch der Frau zugeschrieben. Das kann aber geändert werden, wie der Verein mit Sitz in Frankfurt mitteilt. Nach einer Scheidung kann der nicht mehr förderberechtigte Partner den Riester-Vertrag ruhen lassen. Das sei günstiger als den Vertrag zu kündigen. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt das Huckepack-Modell nicht.