Eintrag auf Schulhomepage nur mit Zustimmung der Eltern
Bonn (dpa/tmn). Einträge von Schülernamen auf der Schulhomepageerfordern die Zustimmung der Eltern. Denn bereits die Nennung einesSchülernamens ohne Einwilligung des Betroffenen oder seiner Elternverstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz, erläutert der Fachverlagfür Computerwissen in Bonn.
Grundsätzlich gelte: Alle personenbezogenen Daten der Schüler sind rechtlich geschützt un dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung nicht veröffentlicht werden. Gleiches gelte für Einzel- aber auchGruppen- und Klassenfotos.
Schüler ab 16 Jahren können der Veröffentlichung ihrer Daten selbstzustimmen. Bei jüngeren sei die Genehmigung der Erziehungsberechtigtennotwendig, erklärt der Fachverlag. Grundsätzlich sollte dabei über den Zweck der Veröffentlichung und die weitere Verwendung der Daten informiert werden.
Vertreten Personen die Schuleöffentlich, zum Beispiel Schülersprecher, müssten sie einerVeröffentlichung nicht extra zustimmen.