Neben Arbeitgebern müssten auch Krankenversicherungen die Finanzämter über die gezahlten und zurückerstatteten Beiträge informieren, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Auch seien private Rentenversicherungen verpflichtet, Beiträge zu Riester- oder Rüruprenten zu melden. Dennoch benötigten auch Steuerzahler diese Daten. Der Grund: Sie müssen die Beträge weiterhin in ihrer Steuererklärung angeben.
Das Problem dabei: Die Bruttobeträge wichen oft von den ausgezahlten Beträgen ab, erklärt der Verband. Verbraucher seien daher auf Bescheinigungen von Krankenkassen und Versicherungsträgern angewiesen. Im Zweifel sollten sie darauf bestehen, dass etwa die Krankenkassen ihnen ein entsprechendes Schreiben zusenden. Andernfalls könnten sie nicht prüfen, ob die an das Finanzamt übermittelten Daten stimmen.